Lizenzregime MGA, Curaçao und Anjouan im Vergleich
Friedrich Henkel · 1. Juni 2026 · 7 Minuten Lesezeit
Drei Lizenzregime dominieren die Anbieter-Landschaft jenseits der GGL-Whitelist. Sie unterscheiden sich in Aufsichtsdichte, Spielerschutz-Vorgaben und praktischer Erreichbarkeit der Beschwerdeinstanz. Diese Seite legt die wichtigsten Unterschiede sortenrein nebeneinander – ohne Marken-Namen.
MGA Malta – die strengste Offshore-Option
Die Malta Gaming Authority gilt als die strengste der typischen Offshore-Lizenzen. Malta ist EU-Mitgliedstaat seit dem 1. Mai 2004; Glücksspielregulierung läuft seit August 2018 nach dem Gaming Act (Cap. 583).
Aufsicht und Lizenzklassen
Die MGA differenziert zwischen mehreren Lizenzklassen: B2C-Gaming Service Licences (Klasse 1 bis 4) und B2B Critical Gaming Supply Licences. Anbieter müssen Eigenmittel, Compliance-Beauftragte und ein lokales Maltesisches Büro nachweisen. Lizenznummern sind in der Anbieter-Plattform öffentlich verifizierbar; die Behörde veröffentlicht eine öffentliche Liste auf mga.org.mt.
Beschwerdeweg
Die MGA bietet ein formelles Beschwerdeverfahren. Spieler können nach erfolgloser interner Beschwerde beim Anbieter ein Verfahren bei der Player Support Unit anstrengen. Die Bearbeitung erfolgt in englischer Sprache; eine deutschsprachige Korrespondenz ist nicht vorgesehen.
Deutsche Relevanz nach EuGH C-440/23
Die MGA-Lizenz hat keine erlaubnis-konstitutive Wirkung für Deutschland. Nach dem EuGH-Urteil vom 16. April 2026 sind Spielerverträge mit MGA-Anbietern gegenüber deutschen Spielern nichtig nach Paragraf 134 BGB. Verluste sind nach Paragraf 812 BGB rückforderbar – die rechtliche Einordnung ist auf EuGH-Entscheidung zum Casino-Verbot ausgeführt.

Curaçao unter LOK seit 24. Dezember 2024
Die Curaçao-Lizenzregulierung hat am 24. Dezember 2024 eine fundamentale Reform durchlaufen. Das alte Master-/Sub-Lizenz-System wurde abgeschafft, eine neue eigenständige Aufsicht eingeführt.
Die LOK-Reform im Überblick
Die Landsverordening op de kansspelen (LOK) trat am 24. Dezember 2024 in Kraft – veröffentlicht im Publicatieblad PB 2024 Nr. 157. Sie ersetzt das alte System aus vier Master-Lizenzen (1668/JAZ, 8048/JAZ, 5536/JAZ und der zwischenzeitlich entzogenen Lizenz), unter denen Hunderte von Sub-Lizenzen ausgegeben wurden. Übergangsphase: bis Ende 2025.
Curaçao Gaming Authority
Die neue Aufsicht ist die Curaçao Gaming Authority (CGA). Sie vergibt nun Einzellizenzen direkt an die Anbieter – keine Sub-Lizenz-Konstruktionen mehr. Lizenzgebühren und Eigenkapital-Anforderungen sind deutlich höher als unter dem alten System. AML- und KYC-Vorgaben wurden verschärft, Spielerschutz-Vorgaben neu definiert. Die Lizenznummern sind öffentlich verifizierbar über das CGA-Portal auf portal.gamingcontrolcuracao.org bzw. portal.cga.cw.
Praktische Folgen für die Anbieter-Landschaft
Viele kleinere Anbieter unter alten Sub-Lizenzen konnten die neuen Anforderungen nicht erfüllen. Mehrere Marken haben den Curaçao-Standort verlassen; andere haben auf AGA Anjouan gewechselt. Die Verschiebung ist im Verlauf von 2025 deutlich nachweisbar.

Anjouan (Komoren) – günstig, mit Risikomarker
Die Anjouan Gaming Authority (AGA) ist seit 2023/2024 eine populäre Einstiegslizenz für junge Anbieter und für Marken, die nach der Curaçao-LOK-Reform eine günstigere Alternative gesucht haben.
Aufsicht und Lizenzbedingungen
Anjouan ist eine autonome Inselregion der Union der Komoren im Indischen Ozean. Die AGA gibt Lizenzen über das offizielle Portal auf gamingcontrolanjouan.com aus. Die Lizenzgebühren sind deutlich niedriger als MGA Malta oder die LOK-Curaçao-Lizenz. Eigenkapital-Anforderungen sind moderat; AML-Vorgaben existieren, sind aber in der praktischen Aufsicht weniger ressourcenstark als bei MGA.
Restricted-Countries-Liste
Der zentrale Risikomarker: Deutschland steht typischerweise auf der Restricted-Countries-Liste der AGA-Lizenzbedingungen. Das heißt: lizenzkonform müsste der Anbieter deutsche Spieler per GEO-IP-Sperre blockieren. Ein deutscher Spieler, der per VPN oder anderer Umgehungstechnik spielt, verstößt gegen die Lizenz-Bedingungen des Anbieters – was im Streitfall die Position des Spielers schwächt, weil der Anbieter Auszahlungen unter Verweis auf Lizenz-Verstoß verweigern kann.

Sortenreiner Vergleich der Aufsichtsdichte
Wer die drei Regime nach Aufsichtsdichte sortiert, kommt zu einer klaren Reihenfolge. MGA Malta hat die strengsten Vorgaben, die etabliertesten Strukturen und das einzige formell durchsetzbare Beschwerdeverfahren. Die LOK-Curaçao-Reform hat das Niveau der Curaçao-Lizenz deutlich angehoben – die Reform ist jedoch jung, ihre praktische Wirkung wird erst 2026 voll erkennbar. AGA Anjouan steht aufsichtsmäßig auf der dritten Ebene.
Eine simple Aufsichts-Ordnung darf jedoch nicht über den entscheidenden Punkt hinwegtäuschen: Keine dieser Lizenzen verschafft eine Berechtigung, in Deutschland Online-Glücksspiele anzubieten. Die Aufsichtsdichte beeinflusst, wie verlässlich der Anbieter intern Compliance-Standards befolgt – sie ändert nichts an der unionsrechtskonformen deutschen Erlaubnis-Pflicht nach Paragraf 4 GlüStV 2021.

Weiterführende Einordnung
Die Lizenzfrage ist nur eine der vier Risiko-Achsen. Die übrigen Achsen – Recht, Wirtschaft, Daten-AML und Vollzug – sind auf Risiko-Bewertung pro Anbietertyp ausgeführt. Wer den übergeordneten Anbieter-Cluster sucht, findet die Kategorisierung nach Geschäftsmodellen unter Typologie der Anbieter ohne OASIS. Die Sperrdatei-Logik, die diese Anbieter systematisch ausschließt, ist auf OASIS-Aufbau und Funktionsweise beschrieben.
Wer aus einer aktiven OASIS-Sperre regulär aussteigen möchte, findet den legalen Weg unter Casino ohne OASIS – der Hub-Beitrag sowie auf der dedizierten Seite zum Aufhebungsverfahren.

Verantwortungsvoll spielen
Die Wahl eines bestimmten Lizenzregimes verändert nichts an den Risiken des Spielens selbst. Wer Unterstützung sucht, findet sie kostenfrei und anonym.
- BIÖG-Hotline: 0800 1 37 27 00 (kostenfrei, anonym)
- Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag 10 bis 22 Uhr, Freitag bis Sonntag 10 bis 18 Uhr
- Online-Selbsttest: check-dein-spiel.de
Über den Autor
Friedrich Henkel arbeitet seit über zwölf Jahren als Fachredakteur an der Schnittstelle von Glücksspielregulierung, Spielerschutz und digitalen Zahlungssystemen. Sein Schwerpunkt liegt auf der Auslegung des Glücksspielstaatsvertrags 2021, dem deutschen Sperrsystem OASIS sowie der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs zu Online-Glücksspielen.